Personen-Notsignal-Anlagen
Nach §8 der Unfallverhütungsvorschrift hat der Unternehmer bei gefährlichen Arbeiten eine Überwachung der allein arbeitenden Person sicherzustellen.
Diese Überwachung kann unter anderem auch durch Personen-Notsignal-Anlagen erfolgen (BGR 139).
Da diese Forderung insbesondere auch für Einzelarbeitsplätze gilt, hat der Unternehmer in Abhängigkeit von der Gefährdung an Einzelarbeitsplätzen geeignete Maßnahmen der Überwachung zu treffen.